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Erste Schritte Im Todesfall
- Ggf. nächste Angehörige über den Tod informieren und sich erkundigen, ob eine Verabschiedung zuhause gewünscht wird. Eine Verabschiedung am Sarg ist zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.
- Für die Leichenschau/ Todesbescheinigung wird ein Arzt benötigt. Dies ist in der Regel der Hausarzt, oder ein Bereitschaftsarzt vom Ärztlichen Notdienst. Dieser ist unter der Nummer 116 117 erreichbar.
- Sie dürfen uns gerne schon nach Eintritt des Todes unter der Telefonnummer 07651/1524 kontaktieren. Eine Überführung ist jedoch erst bei Vorlage der Todesbescheinigung möglich.
- Eine sofortige Überführung ist in der Regel nicht nötig, sollten Sie noch Zeit mit dem/der Verstorbenen benötigen ist eine Abholung bis maximal 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.
- Sollten Sie ein Familienbuch, Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde zur Hand haben dürfen Sie und dies gerne bei der Abholung mitgeben. Fehlende Unterlagen können alle erneut beantragt werden. Dies hat keine Eile.
Tritt der Trauerfall bei Ihnen privat auf, melden Sie diesen bitte beim ärztlichen Notdienst Telefon 116117. Tritt der Trauerfall in einer Einrichtung wie z.B. im Krankenhaus oder Altersheim auf, meldet die Einrichtung den Trauerfall. In beiden Fällen liegt die Auswahl und Beauftragung des Bestattungsinstituts in den Händen der Angehörigen.
Privater Trauerfall
- Meldung des Trauerfalles Notrufnummer 116117
(ärztlicher Notdienst) - Angehöriger beauftragt Bestattungsinstitut
- Trauergespräch vor Ort oder bei uns
Trauerfall in einer Einrichtung
- Einrichtung (Altersheim,
Krankenhaus ...) meldet direkt - Angehöriger beauftragt Bestattungsinstitut
- Trauergespräch vor Ort oder bei uns
Formalitäten
Wir kümmern uns jegliche Formalitäten. Angefangen von der Beschaffung der Sterbeurkunden auf dem Standesamt bis hin zur Abmeldung verschiedener Verträge, Versicherungen, Abbos usw.. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung des Sterbevierteljahrs bei der Rentenstelle.